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2,5 %-Sperrklausel in NRW gekippt

Gericht erklärt Sperrklausel für verfassungswidrig

„Wir haben erwartet, dass das Gericht die Sperrklausel kassiert“, betont Frank Samirae.

„Es gab von Anfang an kein stichhaltiges Argument für so eine Prozenthürde. Den etablierten Parteien ist Demokratie nur lästig. Der alte Filz will eben unter sich bleiben. Wir werden den Schwung dieser Entscheidung nun in die Vorbereitung zur Kommunalwahl 2020 mitnehmen,“ sagt Samirae.
Bereits zweimal haben nun die Landesregierungen in NRW den Versuch unternommen, den Einzug kleiner Parteien in die Kommunen und auch in den Landtag durch die Einführung einer Sperrklausel zu verhindern. Diese Entscheidung kassierte das Landesverfassungsgericht im Jahre 1999 und nun auch 2017 nocheinmal.
Begründung: Die Klausel verletzt den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit.

Jede Wählerstimme muss den gleichen Erfolgswert haben – also gleich viel Wert sein. Eine Ungleichbehandlung der Stimmen ist laut den Richtern nur mit der Verfassung vereinbar, wenn es dafür einen zwingenden Grund gäbe – etwa eine Störung der Funktionsfähigkeit der Räte. Diese ist laut den Richtern in NRW jedoch nicht gegeben.

„Wir freuen uns sehr über diesen vernünftigen Beschluss des Landesverfassungsgerichtes Rechtsstaates verletzen.“ so Samirae weiter.

Den Schwung will die Bürgerpartei GL mit in den nächsten Wahlkampf nehmen.

Pressemitteilung des VerfGH:
http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/10_171121/index.php

Gängige Fragen und Antworten zum Thema:
http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/11_171121/index.php


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